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Können Erben eine Schenkung anfechten?
Können Erben eine Schenkung anfechten? Ja, Erben können eine Schenkung unter bestimmten Umständen anfechten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte und dieser dadurch seine Pflichtteilsansprüche verletzt hat. Auch wenn die Schenkung unter Ausnutzung der Unerfahrenheit oder der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers erfolgte, kann sie angefochten werden. Es ist wichtig, dass die Erben innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis der Schenkung handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztendlich entscheidet jedoch das Gericht über die Wirksamkeit der Anfechtung. **
Kann Schenkung von Erben zurückgefordert werden?
Kann Schenkung von Erben zurückgefordert werden? In einigen Fällen können Erben eine Schenkung zurückfordern, wenn sie glauben, dass sie unrechtmäßig oder unter fragwürdigen Umständen erfolgt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr bei klarem Verstand war oder unter Druck gesetzt wurde. Es ist wichtig, dass die Erben rechtzeitig handeln, da es Fristen gibt, innerhalb derer eine Rückforderung möglich ist. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Umstände zu klären und die besten Schritte zu unternehmen. **
Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung
Produkte zum Begriff Schenkung:
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Zum Werk Das Werk zeigt die Schritte vom Vermögenstransfer bei Erbschaft und Schenkung zur Steuerzahlung. Anhand von konkreten Fallbeispielen werden die sehr komplexen Wechselwirkungen zwischen Steuerrecht und Bewertung auf den verschiedenen Stufen verdeutlicht und Gestaltungspotentiale aufgezeigt. Mehrere Bewertungsmethoden werden in Theorie und Praxis erläutert. Das Erbschaftsteuersystem mit Steuerklassen, Freibeträgen, Steuerbefreiungen und Tarif sowie die Verschonung für Betriebsvermögen werden ebenso dargestellt wie die ertragsteuerlichen Fallstricke bei Schenkungen und Erbfällen. Die zivilrechtlichen Regelungen zu Erben und Pflichtteilsberechtigten, die Nachfolgeplanung und die Nachlassabwicklung stellen weitere Schwerpunkte dar. Vorteile auf einen Blick: Darstellung verschiedener Bewertungsmethoden, Auswirkungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, ertragsteuerlich.
Preis: 129.00 € | Versand*: 0 € -
Bei der Übertragung von Vermögenswerten ist es unerlässlich, die steuerliche Belastung stets im Auge zu behalten. Hier kann viel optimiert werden, doch das Gebiet ist verwirrend, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeplanung, einschliesslich Beispielen und praktischen Tipps. Es ist ein verständlicher Ratgeber mit praxisnahen Lösungen, die nach Lebensumständen und Zeit (vor/nach der Erbschaft) gegliedert sind, einschliesslich: Privater Bereich: Steuerklasse, steuerfreie Beträge, Bewertung, Familienrecht (insbesondere Güterstand), voraussichtliche Nachfolge, steueroptimierte Testamente, Lebensversicherungen, Pflichtteilsansprüche, Bankguthaben und vieles mehr. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung gemäss den §§ 13a ff. des deutschen Erbschaftsteuergesetzes, voraussichtliche Nachfolge, Unternehmer-Testament, Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, reale Teilung, Ausstieg gegen Entschädigung, Verfügung über Nachlass/Erbanteil und vieles mehr. Risikofaktoren: Latente Einkommensteuer (einschliesslich Unternehmensspaltung, Spekulationsfristen), latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer, verlorene Verlustvorträge, internationale Aspekte und vieles mehr. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band umfassend aktualisiert, einschliesslich MoPeG (seit dem 1. Januar 2024). Fazit: Ein wertvolles Hilfsmittel für Berater und interessierte Laien gleichermassen.
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 € -
Das Werk ist ein Praxisratgeber für die gezielte Gestaltung der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge durch Testament, Erbvertrag, Schenkung und Vollmacht. Es zeigt eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen auf und erläutert die Voraussetzungen und Folgewirkungen aus zivilrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Sicht. Viele Beispiele, Checklisten und Musterformulierungen veranschaulichen die rechtlichen Ausführungen und gewährleisten dem Praktiker schnellen Zugriff. Ausgewählte Dokumente stehen zusätzlich online zum Download zur Verfügung. Die 5. Auflage wurde durchgehend neu bearbeitet, ergänzt und der aktuellen Rechtslage angepasst, unter anderem in den folgenden Themenbereichen: der digitale Nachlass, die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und von Todes wegen, Erfahrungen und Tipps aus den ersten fünf Jahren mit der Europäischen Erbrechtsverordnung von 2015, Erbrecht mit internationalem Bezug ausserhalb des EU-Auslands. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sogenannten Vorsorgeverfügungen (Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Kontrollvollmachten, Patientenverfügungen etc.) gelegt. Hier sind nicht nur Regelungen für den Todesfall durch Testamente oder vorweggenommene Erbfolge grundlegend, sondern auch für diejenigen Fälle, in denen die Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Unfall oder altersbedingter Demenz eintritt. Abgerundet werden die Ausführungen zu den Vorsorgeverfügungen durch eine Übersicht zu den 20 wichtigsten Tipps betreffend Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Rechtsstand: 31.07.2021.
Preis: 64.95 € | Versand*: 0 € -
Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
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Was ist besser Erben oder Schenkung?
Was ist besser Erben oder Schenkung? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Steuerbelastung, persönliche Beziehungen und individuelle Umstände. Bei einer Schenkung können Steuern vermieden werden, jedoch können auch Konflikte innerhalb der Familie entstehen. Beim Erben können Steuern anfallen, aber es kann auch eine gerechtere Verteilung des Vermögens gewährleistet sein. Letztendlich sollte die Entscheidung zwischen Erben und Schenken gut überlegt und individuell abgewogen werden. **
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Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden?
Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden? In einigen Fällen können Erben eine Schenkung zurückfordern, wenn sie der Ansicht sind, dass sie unrechtmäßig oder unter Zwang erfolgt ist. Dies könnte der Fall sein, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr geschäftsfähig war oder wenn die Schenkung die gesetzlichen Erbansprüche der Erben beeinträchtigt. Es ist wichtig, dass Erben in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Letztendlich hängt die Möglichkeit, eine Schenkung zurückzufordern, von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen ab. **
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Kann eine Schenkung von Erben angefochten werden?
Kann eine Schenkung von Erben angefochten werden? Ja, eine Schenkung von Erben kann angefochten werden, wenn sie unter bestimmten Umständen als unangemessen oder als Schenkung unter Einfluss oder Zwang angesehen wird. Erben können die Schenkung anfechten, wenn sie glauben, dass sie benachteiligt wurden oder wenn die Schenkung die gesetzlichen Erbansprüche verletzt. Es ist wichtig, dass die Schenkung freiwillig und ohne Druck oder Täuschung erfolgt ist, um eine Anfechtung zu vermeiden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Zweifel an der Gültigkeit einer Schenkung von Erben bestehen. **
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Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung?
Der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung liegt darin, wie das Vermögen übertragen wird. Bei einer Erbschaft erfolgt die Übertragung des Vermögens nach dem Tod einer Person aufgrund gesetzlicher Regelungen oder eines Testaments. Bei einer Schenkung hingegen erfolgt die Übertragung zu Lebzeiten einer Person freiwillig und ohne Gegenleistung. Zudem unterliegen Erbschaften in der Regel der Erbschaftssteuer, während Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können. **
Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?
Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden. **
Wer ist berechtigt, eine Erbschaft anzutreten, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?
Gemäß gesetzlicher Erbfolge sind die nächsten Verwandten des Erblassers berechtigt, die Erbschaft anzutreten. Dies sind in erster Linie die Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Falls keine direkten Verwandten vorhanden sind, erben entferntere Verwandte wie Geschwister, Großeltern oder Onkel und Tanten. **
Produkte zum Begriff Schenkung:
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Ein elegantes, anspruchsvolles Leinwandvehikel für anspruchsvollere Geschmäcker, das zuvor als ‚ÄûMr. Fox of Venice‚Äú und ‚ÄûJedermann für Venedig?‚Äú angekündigt wurde. Die aktualisierte Handlung des Films ist vage von Ben Johnsons ‚ÄûVolpone‚Äú inspiriert und dreht sich um den sagenhaft reichen Cecil Fox (Rex Harrison), der mit Hilfe des Gelegenheits-Gigolo und Sekretärs William McFly (Cliff Robertson) drei ehemaligen Geliebten einen Streich spielt, indem er eine schwere Krankheit vortäuscht und ihre Reaktionen abschätzt, als sie in Scharen an sein Krankenbett str√∂men. ‚ÄûVenedig sehen ‚Äì und erben‚Ķ‚Äú ist ein enorm unterhaltsamer Krimi, und farbenfrohes Spektakel, das gute Schauspielerei, eine clevere, komplexe Handlung, solide Regie und hervorragende Produktion vereint. Rex Harrison, der in seinem Boudoir ein wunderbares geheimes Ballett aufführt, schwelgt in seiner Rolle als Schurke, der seinen Ex-Freundinnen einen unpraktischen Streich spielt. Cliff Robertson verleiht dem Film als Puppenspieler, der Cecils Befehle ausführt, eine rätselhafte Note. Die weiblichen Stars werden charakterlich in eine bestimmte Schublade gesteckt, aber jede verleiht ihren Charakteren ihre eigene Note. Insbesondere Susan Haywood ist als hypochondrische Millionärs-Exfrau Lone Star Crockett ein echter Hingucker. ‚ÄûVenedig sehen ‚Äì und erben‚Ķ‚Äú ist ein weiteres, wenig bekanntes Beispiel für die großartigen Filme von Joseph Mankiewicz.
Preis: 9.99 € | Versand*: 3.99 € -
aus Kroatien aus der lokalen Rebsorte Babic. BABIĆ ist eine lokale dalmatinische rote Rebsorte, die aus dem von der UNESCO geschützten Weinberg Bucavac stammt, der nur 10 km von der Testament Winery entfernt ist. Der Dalmatiner Babić ist ein fruchtiger Rotwein mit dunkelrubinroter, undurchsichtiger Farbe. Aromen von reifen roten Kirschen und Gewürzen bereichern den Duft. Feine Tannine und lebhaften Säuren werden Sie schnell ein zweites Glas gießen. Am besten bei 16°C serviert.
Preis: 14.34 € | Versand*: 6.00 € -
Zum Werk Das Werk zeigt die Schritte vom Vermögenstransfer bei Erbschaft und Schenkung zur Steuerzahlung. Anhand von konkreten Fallbeispielen werden die sehr komplexen Wechselwirkungen zwischen Steuerrecht und Bewertung auf den verschiedenen Stufen verdeutlicht und Gestaltungspotentiale aufgezeigt. Mehrere Bewertungsmethoden werden in Theorie und Praxis erläutert. Das Erbschaftsteuersystem mit Steuerklassen, Freibeträgen, Steuerbefreiungen und Tarif sowie die Verschonung für Betriebsvermögen werden ebenso dargestellt wie die ertragsteuerlichen Fallstricke bei Schenkungen und Erbfällen. Die zivilrechtlichen Regelungen zu Erben und Pflichtteilsberechtigten, die Nachfolgeplanung und die Nachlassabwicklung stellen weitere Schwerpunkte dar. Vorteile auf einen Blick: Darstellung verschiedener Bewertungsmethoden, Auswirkungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, ertragsteuerlich.
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Können Erben eine Schenkung anfechten? Ja, Erben können eine Schenkung unter bestimmten Umständen anfechten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers erfolgte und dieser dadurch seine Pflichtteilsansprüche verletzt hat. Auch wenn die Schenkung unter Ausnutzung der Unerfahrenheit oder der Geschäftsunfähigkeit des Schenkers erfolgte, kann sie angefochten werden. Es ist wichtig, dass die Erben innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis der Schenkung handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztendlich entscheidet jedoch das Gericht über die Wirksamkeit der Anfechtung. **
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Was ist besser Erben oder Schenkung?
Was ist besser Erben oder Schenkung? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Steuerbelastung, persönliche Beziehungen und individuelle Umstände. Bei einer Schenkung können Steuern vermieden werden, jedoch können auch Konflikte innerhalb der Familie entstehen. Beim Erben können Steuern anfallen, aber es kann auch eine gerechtere Verteilung des Vermögens gewährleistet sein. Letztendlich sollte die Entscheidung zwischen Erben und Schenken gut überlegt und individuell abgewogen werden. **
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Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden?
Kann eine Schenkung von Erben zurückgefordert werden? In einigen Fällen können Erben eine Schenkung zurückfordern, wenn sie der Ansicht sind, dass sie unrechtmäßig oder unter Zwang erfolgt ist. Dies könnte der Fall sein, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr geschäftsfähig war oder wenn die Schenkung die gesetzlichen Erbansprüche der Erben beeinträchtigt. Es ist wichtig, dass Erben in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Letztendlich hängt die Möglichkeit, eine Schenkung zurückzufordern, von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen ab. **
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Das Werk ist ein Praxisratgeber für die gezielte Gestaltung der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge durch Testament, Erbvertrag, Schenkung und Vollmacht. Es zeigt eine Vielzahl möglicher Fallgestaltungen auf und erläutert die Voraussetzungen und Folgewirkungen aus zivilrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Sicht. Viele Beispiele, Checklisten und Musterformulierungen veranschaulichen die rechtlichen Ausführungen und gewährleisten dem Praktiker schnellen Zugriff. Ausgewählte Dokumente stehen zusätzlich online zum Download zur Verfügung. Die 5. Auflage wurde durchgehend neu bearbeitet, ergänzt und der aktuellen Rechtslage angepasst, unter anderem in den folgenden Themenbereichen: der digitale Nachlass, die Familiengesellschaft als Gestaltungsmittel der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und von Todes wegen, Erfahrungen und Tipps aus den ersten fünf Jahren mit der Europäischen Erbrechtsverordnung von 2015, Erbrecht mit internationalem Bezug ausserhalb des EU-Auslands. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sogenannten Vorsorgeverfügungen (Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Kontrollvollmachten, Patientenverfügungen etc.) gelegt. Hier sind nicht nur Regelungen für den Todesfall durch Testamente oder vorweggenommene Erbfolge grundlegend, sondern auch für diejenigen Fälle, in denen die Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Unfall oder altersbedingter Demenz eintritt. Abgerundet werden die Ausführungen zu den Vorsorgeverfügungen durch eine Übersicht zu den 20 wichtigsten Tipps betreffend Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Rechtsstand: 31.07.2021.
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Die gemischte Schenkung gehört zu den Klassikern unter den Zivilrechtsproblemen. Als teilentgeltliches Geschäft ist sie zwar privatautonom zulässig und in der Praxis verbreitet. In dem von den Kategorien der Entgeltlichkeit und der Unentgeltlichkeit geprägten System des BGB bildet sie jedoch einen Fremdkörper, dessen friktionslose Integration trotz eines jahrhundertealten Diskurses bislang nicht gelungen ist. Weiterhin bestehen zahlreiche Streitfragen, die nicht selten von Scheinkonsensen bei der dogmatischen Qualifizierung der gemischten Schenkung oder ihrer rechtlichen Behandlung verdeckt werden. Carsten Meinert schafft in einem ersten Schritt Transparenz und stellt die gemischte Schenkung auf ein sicheres dogmatisches Fundament. Anschliessend entwickelt er ein Rechtsfindungskonzept, welches die Interessen der von der gemischten Schenkung betroffenen Personen zu einem angemessenen Ausgleich bringt.
Preis: 184.00 € | Versand*: 0 € -
In den letzten Jahren nehmen Fragen des Sozialhilferegresses in der anwaltlichen Praxis rasant an Bedeutung zu. Gleichzeitig gab es eine Vielzahl von Anpassungen und Änderungen durch den Gesetzgeber, sowohl im klassischen Sozialhilferecht als auch betreffend die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen und vor allem hinsichtlich des Eingliederungshilferechts für Menschen mit Behinderung (SGB IX). Nicht nur der Sozialrechtler ist hier gefragt. Das Buch soll eine Hilfestellung für den Anwalt und Notar sein, der zum einen als Rechtsanwalt in der akuten Situation den Zugriff des Sozialhilfeträgers verhindern oder abwehren soll und zum anderen als Kautelarjurist bei Vermögensübertragungen und letztwilligen Verfügungen mit bedürftigen Begünstigten zu tun hat und rechtssicher die Zukunft gestalten soll. Eine grosse Anzahl tabellarischer und graphischer Übersichten hilft, die komplexen Zusammenhänge auf der Schnittstelle von Sozialrecht und Erb- und Schenkungsrecht zu verstehen. Denn nur, wer sich im sozialhilferechtlichen Leistungsrecht sicher bewegt, kann den Spielraum für anwaltliche Gestaltung nutzen. Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern hierbei den Zugang zu der komplexen Materie.
Preis: 89.00 € | Versand*: 0 €
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Kann eine Schenkung von Erben angefochten werden?
Kann eine Schenkung von Erben angefochten werden? Ja, eine Schenkung von Erben kann angefochten werden, wenn sie unter bestimmten Umständen als unangemessen oder als Schenkung unter Einfluss oder Zwang angesehen wird. Erben können die Schenkung anfechten, wenn sie glauben, dass sie benachteiligt wurden oder wenn die Schenkung die gesetzlichen Erbansprüche verletzt. Es ist wichtig, dass die Schenkung freiwillig und ohne Druck oder Täuschung erfolgt ist, um eine Anfechtung zu vermeiden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Zweifel an der Gültigkeit einer Schenkung von Erben bestehen. **
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Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung?
Der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung liegt darin, wie das Vermögen übertragen wird. Bei einer Erbschaft erfolgt die Übertragung des Vermögens nach dem Tod einer Person aufgrund gesetzlicher Regelungen oder eines Testaments. Bei einer Schenkung hingegen erfolgt die Übertragung zu Lebzeiten einer Person freiwillig und ohne Gegenleistung. Zudem unterliegen Erbschaften in der Regel der Erbschaftssteuer, während Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können. **
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Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?
Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden. **
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Wer ist berechtigt, eine Erbschaft anzutreten, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?
Gemäß gesetzlicher Erbfolge sind die nächsten Verwandten des Erblassers berechtigt, die Erbschaft anzutreten. Dies sind in erster Linie die Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Falls keine direkten Verwandten vorhanden sind, erben entferntere Verwandte wie Geschwister, Großeltern oder Onkel und Tanten. **
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